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02|_2.6

Zertifizierung

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«Da wir als Erwachsene oft längere Lernpausen hinter uns haben, unterstützen wir unsere Teilnehmer mit erprobten Mitteln dabei, das persönliche Lernprofil zu erkennen...»

ISACA passt das CISA-Berufsbild laufend den aktuellen Bedingungen an und entwickelt es konsequent weiter – die letzte Anpassung erfolgte im Juni 2005 und ist gültig für die Prüfungen ab dem Jahr 2006. Die CISA-Prüfung ist darauf ausgerichtet, praxisorientiertes Wissen in allen 6 Areas zu überprüfen und einen ausreichenden Ausbildungsstand des Prüflinges zu bestätigen. Mit dem Bestehen der Prüfung ist eine erste Hürde überwunden. Zusätzlich muss jeder Bewerber für das internationale Zertifikat nachweisen, dass er die geforderte “qualifizierte Berufspraxis” von 5 Jahren erfüllt. Als letztes muss beim Einsenden des Antrages per Unterschrift bestätigt werden, dass man bereit ist, die Regeln des “Code of Professional Ethics” einzuhalten und gewillt ist, sich laufend weiter zu bilden.

Über die weltweite Bedeutung des CISA-Titels können Sie sich aufgrund von einem Artikel zum Thema Sicherheitszertifizierungen (iX Heft vom April 2004) selber eine Meinung bilden.

 . . . | PDF-Files


Bulletin of Information (E)
Continuing Education Policy (E)

CISA-Prüfung
Die wichtigste Voraussetzung für das Erlangen des CISA-Titels ist das Bestehen der CISA-Prüfung, wozu eine Punktzahl von 450 von 800 möglichen Punkten erreicht werden muss. Mit dem Prüfungserfolg beginnt dann eine fünfjährige Frist, in welcher eine Zertifizierung beantragt werden kann. Somit ist es möglich, fehlende Berufserfahrung auch bis 5 Jahre nach der Prüfung zu erwerben.

 

Berufserfahrung IT-Revision, IT-Kontrolle und IT-Sicherheit
In den letzten 10 Jahren vor der Beantragung des Zertifikates müssen 5 Jahre “qualifizierte Berufspraxis” in IT-Revision, IT-Kontrolle oder IT-Sicherheit nachgewiesen werden. Dazu können bis zu drei Jahre wie folgt angerechnet werden:

  • maximal ein Jahr Berufserfahrung in IT-Revision, IT-Kontrolle und IT-Sicherheit kann ersetzt werden durch eine mindestens einjährige Tätigkeit entweder im Bereich Informations-Systeme (Informatiker) oder Revision (nicht IT bezogen).
  • Ein Jahr Berufserfahrung in IT-Revision, IT-Kontrolle und IT-Sicherheit kann jeweils ersetzt werden durch 2 Jahre Volllzeit-Tätigkeit als Universitäts-Dozent in einem CISA-relevanten Themenbereich (z. Bsp.: Computerwissenschaft, Buchhaltung, IT-Revision, etc.).
  • Unabhängig vom Zeitpunkt der Ausbildung (auch länger als 10 Jahre her) wird ein Jahr Berufserfahrung in IT-Revision, IT-Kontrolle und IT-Sicherheit ersetzt durch Erreichen von 60 Semester credit hours an einer Universität. Dementsprechend werden 2 Jahre Berufserfahrung ersetzt durch Erreichen von 120 Semester Credit Hours.

Usanz ist, eine schweizerische Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) als Ersatz für 1 Jahr Berufserfahrung zu werten und eine schweizerische Höhere Fachprüfung (eidg. Diplom) als Ersatz für 2 Jahre Berufserfahrung. Da ein Bachelordiplom mit 180 credit hours gleichgesetzt wird, sind dafür sowie für das noch aufwändigere Masterdiplom 2 Jahre Berufserfahrung anzurechnen. Die genannten Richtlinien zur Interpretation des schweizerischen Bildungswesens sind ohne Gewähr und werden durch ISACA jeweils einzeln beurteilt.

Beispiel – Hans Muster hat eine Höhere Fachprüfung mit dem eidg. Diplom abgeschlossen und ist seit zwei Jahren als IT-Revisor tätig. Vorher hat er bereits fünf Jahre als Revisor (nicht IT) Erfahrungen gesammelt. Die Tätigkeit als Revisor wird mit einem Jahr angerechnet, das eidg. Diplom mit zwei weiteren Jahren und dazu kommen die drei Jahre Berufserfahrung als IT-Revisor. Somit kann Hans die notwendige Berufserfahrung vorweisen, um eine Zertifizierung zu erlangen.

 

Ethische Grundsätze und fortlaufende Weiterbildung
Zusammen mit dem Antrag auf eine Zertifizierung muss man mit seiner Unterschrift bestätigen, dass man gewillt ist, den “Code of Professional Ethics” der ISACA einzuhalten. Eine Missachtung dieser Richtlinien führt zum sofortigen Entzug des CISA-Titels. Weiter verpflichtet man sich, pro Jahr mindestens 20 Stunden CISA-relevante Weiterbildung zu besuchen und in einer 3 Jahres-Periode 120 Stunden. Diese sogenannten "Continuing Education Hours" müssen jährlich an ISACA rapportiert werden und können stichprobenweise überprüft werden.

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